Hinweisgebersystem
Das Hinweisgebersystem des PSVaG gibt Ihnen die Möglichkeit, uns über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Compliance-Regeln zu informieren und somit zu deren Aufdeckung beizutragen.
Die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und internen Compliance-Regeln hat für den PSVaG höchste Priorität. Verstöße dagegen müssen frühzeitig erkannt werden, um entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten und mögliche Schäden für Mitglieder, Versorgungsberechtigte, Mitarbeiter, Geschäftspartner und das Unternehmen abzuwenden.
Um von schweren Verstößen im Unternehmen rechtzeitig zu erfahren und Hinweisen angemessen nachgehen zu können, hat der PSVaG mehrere Meldewege eingerichtet. Über diese können sowohl Mitarbeiter des PSVaG als auch Außenstehende Hinweise z.B. auf potenzielle Verstöße abgeben.
Wenn Sie konkrete, begründete Hinweise auf schwere Rechtsverletzungen oder Regelverstöße beim PSVaG haben oder solche vermuten, haben Sie folgende Möglichkeiten, Kontakt mit dem zuständigen Compliance-Koordinator des PSVaG aufzunehmen:
Per Brief:
PERSÖNLICH/VERTRAULICH
An den
Compliance-Koordinator des PSVaG
c/o PSVaG
Edmund-Rumpler-Straße 4
51149 Köln
Per E-Mail: compliance@psvag.de
Per Telefon: 02203 20 28 184
Auch anonyme Hinweise sind möglich. In so einem Fall ergänzen Sie bitte möglichst viele Details und, sofern vorhanden, auch Unterlagen, die Ihren Verdacht stützen. Denn nur wenn sich hinreichend konkrete Untersuchungsansätze und Möglichkeiten der Beweisführung ergeben, kann Ihr Hinweis letztlich etwas bewirken.
Der PSVaG geht allen Hinweisen nach. Im Zusammenhang mit deren Bearbeitung wird höchste Vertraulichkeit und Fairness im Umgang mit dem Hinweisgeber sichergestellt. Dies gilt auch für gegebenenfalls von einem Vorwurf betroffene Mitarbeiter.
HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass unser Hinweisgebersystem nicht für Beschwerden gedacht ist. Sollten Sie im Hinblick auf Leistungen des PSVaG unzufrieden sein, wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner beim PSVaG, die sich aus Ihren Unterlagen ergeben.