Durchführungsweg Pensionsfonds
Bei Ihrem Trägerunternehmen liegt ein Sicherungsfall bzw. ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor.
Mitteilung des Sicherungsfalls ab dem 01.01.2022 bei einem Arbeitgeber
Hat ein Pensionsfonds Kenntnis über den Sicherungsfall bei einem Arbeitgeber erlangt, dessen Versorgungszusage er durchführt, so hat er dies dem PSVaG unverzüglich mitzuteilen.
- Bei versicherungsförmigen Pensionsplänen ist zudem die verantwortliche Aufsichtsbehörde (BaFin) über den Eintritt des Sicherungsfalles bei dem Arbeitgeber zu informieren. Dabei sind auch die Auswirkungen des Sicherungsfalls auf den Pensionsfonds zu beschreiben (vgl. § 9 Absatz 3b Satz 1 in Verbindung mit Absatz 3a Satz 1 BetrAVG). Die BaFin stellt für diese Meldung auf ihrer Homepage ein gesondertes Dokument zur Verfügung. Bitte senden Sie uns Ihre Meldung an die BaFin in Kopie zu.
- Bei Pensionsplänen ohne versicherungsförmige Garantie hat der PSVaG mit Eintritt des Sicherungsfalles Anspruch auf den Teilbetrag des Pensionsfondsvermögens, der auf das insolvente Trägerunternehmen entfällt (§ 9 Abs. 3b i.V.m. Abs. 3 BetrAVG). Wir bitten Sie insofern, das segmentierte Pensionsfondsvermögen vorläufig gesichert und gesperrt zu halten und Verfügungen über das Vermögen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des PSVaG vorzunehmen.
Meldung der Versorgungsberechtigten bei Sicherungsfällen ab dem 01.01.2022
Nach Insolvenz eines Trägerunternehmens benötigen wir von Ihnen Informationen zu den vom PSVaG geschützten Pensionsfondszusagen.
Für die Auskunftserteilung finden Sie nachfolgend die erforderlichen Formulare und die Excel-Datei. Bitte nutzen Sie für die Übermittlung unsere Online-Plattform https://davt.psvag.de. Die Zugangsdaten für die Online-Plattform senden wir Ihnen im Insolvenzfall des Arbeitgebers unaufgefordert zu.
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WertedateiZuletzt aktualisiert: 11.2022
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Ausfüllhilfe WertedateiZuletzt aktualisiert: 11.2022
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Unterlagenanforderung PensionsfondsZuletzt aktualisiert: 07.2025
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Tarifbeschreibung Rente BZMLZuletzt aktualisiert: 07.2022
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Tarifbeschreibung Rente BOLZZuletzt aktualisiert: 11.2022
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Tarifbeschreibung Kapital BOLZZuletzt aktualisiert: 11.2022
Weitere Informationen:
Hinweis:
Reine Beitragszusagen nach § 21-25 BetrAVG unterliegen nach § 1 Abs. 2 Nr. 2a BetrAVG nicht dem gesetzlichen Insolvenzschutz.