Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung des Pensions-Sicherungs-Vereins (PSVaG) findet üblicherweise einmal jährlich innerhalb der ersten acht Monate – in der Regel im Juni oder Juli – in Köln statt.
Die letzte Mitgliederversammlung fand am 18.06.2024 statt.
Gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung ist die Mitgliederversammlung die oberste Vertretung des PSVaG.
Jedes Mitglied hat in der Mitgliederversammlung mindestens eine Stimme. In Abhängigkeit seiner zuletzt vor der Mitgliederversammlung beschiedenen Beitragsbemessungsgrundlage kann ein Mitglied bis zu drei Stimmen haben. Die zweite Stimme kommt bei Überschreitung einer Beitragsbemessungsgrundlage von 100.000 € und die dritte bei einer Beitragsbemessungsgrundlage von über 200.000 € hinzu.
Die förmliche Einladung zur Mitgliederversammlung sowie die Tagesordnung werden circa zwei Monate vor der Mitgliederversammlung im Bundesanzeiger und auf unserer Homepage bekanntgegeben.
Für die Mitgliederversammlung maßgeblich sind die §§ 15 ff. der Satzung des PSVaG.
Bedingungen für die Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung sind nur Mitglieder des PSVaG bzw. durch Mitglieder Bevollmächtigte berechtigt. Um an der Mitgliederversammlung teilnehmen und das Stimmrecht ausüben oder Anträge stellen zu können, müssen die Mitglieder ihre Teilnahme spätestens am 21. Tag vor der Versammlung unter Angabe ihrer Betriebsnummer beim Vorstand des PSVaG in Textform angemeldet haben.
Das gilt auch dann, wenn das Mitglied nicht persönlich teilnehmen, sondern sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen möchte. Die Vollmacht kann auch noch nach diesem Zeitpunkt erteilt werden. Zur Anmeldung kann das zu diesem Zweck rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung bereitgestellte Anmeldeformular verwendet werden.
Die Anmeldung ist an folgende Adresse zu richten: PSVaG, Edmund-Rumpler-Straße 4, 51149 Köln oder per E-Mail an mv@psvag.de.
Als Bestätigung der Anmeldung wird vom PSVaG eine Anmeldebestätigung übersandt.
Stimmrechtsvertretung durch Bevollmächtigte
Mitglieder, die nicht persönlich an der Mitgliederversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Erfahrungsgemäß bevollmächtigen die Mitglieder den für sie zuständigen Arbeitgeberverband. Ein Vollmachtsformular steht rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung zur Verfügung.
Bevor eine Bevollmächtigung erteilt wird, ist es ratsam, sich bei demjenigen, den man bevollmächtigen möchte (Vollmachtnehmer/Bevollmächtigter), zu erkundigen, ob dieser gewillt ist, an der Mitgliederversammlung des PSVaG teilzunehmen und das Stimmrecht auszuüben. Bevollmächtigt ein Mitglied mehr als eine Person, so kann der PSVaG eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber dem PSVaG bedürfen der Textform.
Zum einen haben die Mitglieder die Möglichkeit, Vollmacht an einen Dritten durch Erklärung gegenüber dem PSVaG zu erteilen bzw. zu widerrufen. Eines gesonderten Nachweises der Bevollmächtigung bedarf es in diesem Fall nicht. Die Vollmacht bzw. der Widerruf ist an folgende Adresse zu richten: PSVaG, Edmund-Rumpler-Straße 4, 51149 Köln oder per E-Mail an mv@psvag.de.
Zum anderen haben die Mitglieder die Möglichkeit, die Vollmacht durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten zu erteilen bzw. zu widerrufen. In diesem Fall bedarf es des Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber dem PSVaG. Der Nachweis kann am Tag der Mitgliederversammlung an der Eingangskontrolle vorgelegt werden. Alternativ kann er vorab an folgende Adresse übermittelt werden:
PSVaG, Edmund-Rumpler-Straße 4, 51149 Köln oder per E-Mail an mv@psvag.de.
Zur Vermeidung zeitlicher Verzögerungen bei der Einlasskontrolle zur Mitgliederversammlung empfiehlt es sich, die Vollmacht dem PSVaG vorab zu übermitteln.
Die Vollmacht kann bis auf Widerruf (Dauervollmacht) oder nur für eine einmalige Vertretung (Einzelvollmacht) erteilt werden.
Sofern eine erteilte Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten widerrufen wird, sollte zusätzlich eine Kopie des Widerrufs zeitgleich an den PSVaG gesandt werden, damit er frühzeitig Kenntnis davon erlangt.
Hinweise zum Datenschutz
Der PSVaG verarbeitet auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten, um den Mitgliedern die Teilnahme an der Mitgliederversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Mitgliederversammlung zu ermöglichen. Für die Verarbeitung ist der PSVaG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist - ab dem 25. Mai 2018 - Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c DSGVO.
Zum Zwecke der Ausrichtung der Mitgliederversammlung beauftragt der PSVaG verschiedene Dienstleister. Diese erhalten vom PSVaG nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Die Dienstleister verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung des PSVaG. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Mitgliedern und Mitgliedervertretern im Zusammenhang mit der Mitgliederversammlung zur Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis.
Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht.
Sie haben unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ein Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung von/Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kap. III DSGVO. Diese Rechte können gegenüber dem PSVaG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse
oder über die folgenden Kontaktdaten geltend gemacht werden:
Pensions-Sicherungsverein-Verein
Herrn René Sorgatz
Edmund-Rumpler-Straße 4
51149 Köln
Zudem besteht ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO.
Unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter: