Berechnung Ihres individuellen Jahresbeitrags
Beispiel für das Meldejahr 2013
Sie führen betriebliche Altersversorgung in Form von unmittelbaren Versorgungszusagen und Unterstützungskassenzusagen durch. Ihnen liegt deshalb mindestens ein Berechnungsnachweis für jeden Ihrer Durchführungswege zu dem aufgrund des gesetzlich geregelten Stichtagsprinzips für die Beitragserhebung 2013 maßgeblichen Bilanzstichtag 2012 vor.
Die darin ausgewiesenen Beitragsbemessungsgrundlagen ergeben in der Summe die für die Beitragserhebung zugrunde zulegende (Gesamt-) Beitragsbemessungsgrundlage, die im Erhebungsbogen 2013 im Feld „Ihre Beitragsbemessungsgrundlage“ einzutragen ist. Wenn diese zum Beispiel 150.000,– Euro beträgt, ergibt sich durch Multiplikation mit dem Beitragssatz (1,70 Promille für das Meldejahr 2013) ein Beitrag in Höhe von 255,– Euro.
Übersicht: Beitragssätze seit 1975
Um Ausschläge der Beitragssätze nach oben abzumildern, steht eine Glättungsregelung zur Verfügung. Danach kann der Teil der jährlich erforderlichen Beiträge, der die des Vorjahres übersteigt, auf das laufende und die vier Folgejahre verteilt werden (Information zur Verteilung von Beitragsspitzen).
Außerdem kann in Jahren, in denen sich außergewöhnlich hohe Beiträge ergeben würden, zu deren Ermäßigung der Ausgleichsfonds in einem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu genehmigenden Umfang herangezogen werden.