Aktuelles zum Beitrag
Im jährlich festzusetzenden Beitragssatz spiegelt sich aufgrund des dem PSVaG gesetzlich vorgeschriebenen Finanzierungsverfahrens der Schadenaufwand eines Kalenderjahres wider. Der für die Höhe des Beitragssatzes ausschlaggebende Faktor ist die Schadenentwicklung.
Beitragssatz 2024
Der Aufsichtsrat des PSVaG hat in seiner Sitzung am 12. November 2024 dem vom Vorstand festgesetzten Beitragssatz für 2024 zugestimmt.
- Der Beitragssatz für 2024 beträgt danach 0,4 Promille.
- Für die seit 2021 ebenfalls insolvenzsicherungspflichtigen Pensionskassenzusagen beträgt der gemäß § 30 Abs. 2 BetrAVG erhobene Beitrag 1,5 Promille der auf diese entfallenden Beitragsbemessungsgrundlage.
- Ein Vorschuss für 2025 wird derzeit nicht erhoben. Die Entscheidung über die eventuelle Erhebung eines Vorschusses wird im ersten Halbjahr 2025 getroffen.
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