Rentner und Anwärter
Der PSVaG sichert im Insolvenzfall Betriebsrenten und unverfallbare Versorgungsanwartschaften nach Maßgabe des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG). Nachfolgend informiert Sie der PSVaG mit Hilfe von Antworten zu Fragen, die ihm von Rentnern und Anwärtern häufig gestellt werden. Um sich darüber hinaus über die gesetzliche Insolvenzsicherung zu informieren, stehen Ihnen die Merkblätter des PSVaG zur Verfügung.
Betriebsrentner
Bei Ihrem Arbeitgeber ist die Insolvenz eingetreten und Sie erhalten bereits laufende Leistungen aus Ihrer betrieblichen Altersversorgung.
Anwärter
Bei Ihrem Arbeitgeber ist die Insolvenz eingetreten und Sie haben noch keine Leistungen aus Ihrer betrieblichen Altersversorgung erhalten.