Meldung der Versorgungsberechtigten
Die möglichst rasche Auskunftserteilung durch den Insolvenzverwalter bzw. Arbeitgeber (§ 11 Absatz 3 und 5 BetrAVG) ist die zentrale Voraussetzung dafür, dass der PSVaG zeitnah die Rentenzahlungen an die Versorgungsempfänger aufnehmen kann. Denn bis dahin hat der PSVaG weder Kenntnis über die einzelnen Versorgungsrechte der Höhe nach noch hat er Kenntnis über die jeweiligen Rechtsgrundlagen.
Die Meldungen müssen im vom PSVaG vorgegebenen Format erfolgen (§ 11 Absatz 7 BetrAVG).
Nachfolgend finden Sie die Meldedateien zum Download:
- Versorgungsempfänger lfd. Rentenzahlungen
- Versorgungsempfänger lfd. Ratenzahlungen aus Kapitalzusagen
- Versorgungsanwärter
Die relevanten Meldedateien und Unterlagen senden Sie uns bitte über unser Meldeportal. Das Meldeportal finden Sie unter https://meldedialog.psvag.de
Aktuell kann es zu Störungen beim Hochladen der Meldedateien über unser Meldeportal kommen. Wir bitten Sie, dies zu entschuldigen.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an 02203/2028-555