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Bei der Erstellung eines Insolvenzplans für einen aus betrieblicher Altersversorgung verpflichteten Arbeitgeber sind zahlreiche Aspekte zu berücksichtigen, die sich aus den jeweiligen Besonderheiten der erteilten Versorgungszusagen und des Betriebsrentengesetzes ergeben. Dies zu erkennen, erleichtert die Konzeption eines Insolvenzplans und bietet zugleich Möglichkeiten der Plangestaltung.

Das Merkblatt 110/M 2 verschafft einen ersten Überblick über die Besonderheiten der Insolvenzsicherung durch den PSVaG bei Durchführung eines Insolvenzplans.

Die praktische Erfahrung zeigt, dass eine möglichst frühzeitige Einbindung des PSVaG bei der Plankonzeption eine gute Voraussetzung ist, damit unternehmensspezifisch tragfähige Regelungen für die betriebliche Altersversorgung geschaffen werden können.

Falls Sie als Planersteller Fragen zu einem aktuellen Insolvenzplan haben, sprechen Sie uns gerne über unsere Rufnummer 02203 2028 -135 an.