Insolvenzverwalter
Der PSVaG benötigt, um seine gesetzliche Aufgabe als Ausfallsicherung der betrieblichen Altersversorgung erfüllen zu können, möglichst rasch die erforderlichen Auskünfte zur betrieblichen Altersversorgung des insolventen Arbeitgebers (§ 11 Absatz 3 und 5 BetrAVG).
Informationen zum Beginn der Eintrittspflicht des PSVaG sowie zum Forderungs- und Vermögensübergang auf den PSVaG entnehmen Sie bitte auch dem Merkblatt 110/M 4.
Ein Muster für ein Informationsschreiben an die Betriebsrentner, die infolge des insolvenzbedingten Zahlungsausfalls viele Fragen haben werden, finden Sie hier.
Wenn die Durchführung eines Insolvenzplans beabsichtigt ist, bitten wir um Beachtung der Hinweise auf den weiteren Seiten.