Allgemeines zum Ablauf im Insolvenzfall
Der Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) ist der gesetzlich bestimmte Träger der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung in der Bundesrepublik Deutschland und im Großherzogtum Luxemburg. Seine ausschließliche Aufgabe ist die Gewährleistung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) für den Fall der Insolvenz des Arbeitgebers nach den Vorschriften des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG).
Der PSVaG erhält die Informationen, die er zur Feststellung seiner Leistungspflicht benötigt, in aller Regel erst mit Eintritt der Insolvenz. Die Bereitstellung der Informationen erfolgt dabei unter Mitwirkung all derjenigen, die Kenntnisse über die für den PSVaG leistungserheblichen Tatsachen besitzen. Das sind insbesondere der Insolvenzverwalter, die Versorgungseinrichtungen sowie die Rentner und Anwärter.
Rentner und Anwärter, Insolvenzverwalter und Versorgungseinrichtungen finden die für sie jeweils relevanten Informationen in den nachfolgenden Bereichen.