Aktuelles zum Beitrag
Im jährlich festzusetzenden Beitragssatz spiegelt sich aufgrund des dem PSVaG gesetzlich vorgeschriebenen Finanzierungsverfahrens der Schadenaufwand eines Kalenderjahres wider. Der für die Höhe des Beitragssatzes ausschlaggebende Faktor ist die Schadenentwicklung.
Möglicher Beitragssatz 2025
Der festzusetzende Beitragssatz für das Jahr 2025 wird neben dem Aufwand aus dem uns betreffenden Insolvenz- und Kapitalmarktgeschehen des laufenden Jahres auch von der zur Verfügung stehenden Rückstellung für Beitragsrückerstattung geprägt. Im Vergleich zum Vorjahr ist die für das Jahr 2025 zur Verfügung stehende Rückstellung um ca. 300 Mio. € geringer. Wir rechnen daher aktuell damit, dass der Beitragssatz 2025 den sehr niedrigen Vorjahreswert von 0,4 Promille übersteigen, jedoch unter dem Zehnjahresdurchschnitt von 1,9 Promille bleiben wird.
Bitte beachten Sie: Diese Einschätzung steht unter dem Vorbehalt, dass im weiteren Jahresverlauf keine größeren Schadenereignisse oder sehr ungünstige Kapitalmarktentwicklungen (v.a. stark steigende Zinsen) auftreten.
Die Festsetzung des Beitragssatzes erfolgt Anfang November 2025. Der Beitragsbescheid wird in der zweiten Novemberhälfte versendet. Ein Vorschuss wird auch 2025 nicht erhoben.
Weitere Informationen zum Finanzierungsverfahren finden Sie unter:
👉 www.psvag.de/Finanzierung
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