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Durchführungsweg Direktversicherung

Bei Ihrem Versicherungsnehmer liegt ein Sicherungsfall durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder dessen Abweisung mangels Masse vor.

Abhängig von der Gestaltung des Bezugsrechts der Direktversicherungen und ggf. einer Beeinträchtigung der Versicherungsverträge durch Beleihung, Abtretung bzw. Verpfändung kann es zu einer Schädigung der Direktversicherungsverträge kommen:

  • Im Insolvenzfall kann der Insolvenzverwalter die Rückkaufswerte aus den Direktversicherungsverträgen mit einem widerruflichen Bezugsrecht nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenzmasse ziehen.
  • Der Arbeitgeber kann eine Beeinträchtigung der Direktversicherungsverträge (durch Beleihung, Abtretung bzw. Verpfändung) im Insolvenzfall nicht mehr rückgängig machen.

Für die Auskunftserteilung finden Sie nachfolgend die erforderlichen Formulare. Bitte senden Sie die ausgefüllten Unterlagen an datenmeldung@psvag.de

Sollte ein widerrufliches Bezugsrecht bestehen oder eine Beeinträchtigung der Versicherungsverträge durch Beleihung, Abtretung bzw. Verpfändung vorliegen, bitten wir die nachfolgenden Unterlagen auszufüllen:

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